Welche Angaben müssen vor dem Kauf im Listing stehen?
Dein Produkt ist online, der Preis passt und die Bilder sind sauber. Aber stehen die relevanten GPSR-Angaben wirklich dort, wo der Kunde sie vor dem Kauf sieht? Genau daran scheitern aktuell viele Produktseiten.
CTA: Audit mit 5 Produkten starten – lade fünf Produkte hoch und prüfe, welche Pflichtangaben in deinen Listings fehlen.
Dieser Beitrag gibt praktische Orientierung für Online-Händler mit physischen Verbraucherprodukten. Er ersetzt keine Rechtsberatung.
Stand: April 2026
Warum die Produktseite unter GPSR nicht mehr nur Marketing ist
Viele Produktseiten sind historisch als Verkaufsfläche gebaut: starke Bilder, Nutzenargumente, Bewertungen, Conversion-Elemente. Für GPSR reicht das nicht. Die Produktseite ist auch ein Ort, an dem bestimmte Informationen eindeutig und gut sichtbar im Angebot stehen müssen.
Das betrifft nicht nur den eigenen Shop. Auch Listings auf Amazon, eBay, Etsy oder anderen Marktplätzen fallen praktisch unter dieselbe Grundlogik: Was im Fernabsatz schon vor dem Kauf verfügbar sein muss, muss im Angebot selbst auffindbar sein.
Der operative Fehler ist fast immer derselbe: Händler haben die Informationen zwar irgendwo, aber nicht an der richtigen Stelle. Für die Praxis zählt also weniger „Haben wir die Daten?“ als „Sind sie pro Produktseite sauber sichtbar?“.
Diese Angaben gehören in der Praxis ins Angebot
Für Händler ist eine pragmatische Mindestlogik hilfreicher als Paragraphensprache. Prüfe pro Produktseite mindestens diese Punkte:
| Pflichtfeld | Was praktisch gemeint ist |
|---|---|
| Herstellerangaben | Name des Herstellers sowie postalische und elektronische Kontaktmöglichkeit |
| Angabe zur verantwortlichen Person | Falls der Hersteller nicht in der EU sitzt und diese Angabe erforderlich ist |
| Produktidentifikation | Produktname, Typ und weitere Identifikatoren wie Artikelnummer oder Modell |
| Produktabbildung | Eine Abbildung, die die einfache Identifizierung des Produkts ermöglicht |
| Warn- und Sicherheitshinweise | Alles, was für eine informierte Kaufentscheidung relevant ist |
Wichtig ist nicht nur ob, sondern auch wie. Eine Pflichtangabe, die erst in der PDF-Anleitung, im Impressum, in den AGB oder auf einer separaten Herstellerseite steht, löst das Problem meist nicht. Die WKO legt die Formulierung „eindeutig und gut sichtbar“ so aus, dass die Informationen direkt auf der Produktdetailseite verfügbar sein sollten.
Was Händler besonders oft falsch machen
Die häufigsten Fehler wirken banal, sind aber genau deshalb verbreitet:
- Herstelleradresse steht nur auf einer allgemeinen Markenseite
- Warnhinweise erscheinen nur in einem Produktbild, nicht als lesbarer Text
- Varianten teilen sich ein Listing, obwohl sich Hinweise oder Lieferkettenrollen unterscheiden
- Produktbezeichnungen sind marketinglastig, aber nicht sauber identifizierbar
- Die Informationen stehen erst in der Bestellbestätigung, Verpackung oder Anleitung
Gerade der Satz „Die Info liegt dem Produkt doch bei“ hilft online nur begrenzt. Fernabsatzpflichten zielen genau auf den Moment vor der Kaufentscheidung.
Ein gutes Gegenbeispiel ist eine Produktseite mit einem festen, klar benannten Block wie „Hersteller & Sicherheit“. Nicht elegant für das Brand Design, aber belastbar für den Betrieb.
Wo es auf Amazon, Shopify und WooCommerce praktisch knifflig wird
Amazon: Du arbeitest in einem vorgegebenen Template. Das bedeutet: strukturierte Produktdaten sind wichtiger als improvisierter Text. Je nach Kategorie und Kataloglogik werden Lücken erst sichtbar, wenn Varianten oder Lieferkettenrollen unterschiedlich gepflegt sind. Mehr dazu im Artikel GPSR für Amazon-Händler 2026.
Shopify: Shopify hat kein natives GPSR-Datenmodell. Ohne Metafields, saubere Feldpflege und Theme-Ausgabe landen Pflichtangaben oft in Beschreibungen oder Akkordeons. Mehr dazu in GPSR für Shopify-Shops.
WooCommerce: In WordPress-Shops verteilen sich relevante Informationen schnell auf Custom Fields, Tabs, Short Descriptions und Plugins. Genau diese Streuung macht die Pflege fehleranfällig. Eine Einordnung findest du in GPSR für WooCommerce.
So prüfst du ein Listing in 3 Minuten vor
Nimm ein Produkt und arbeite diese Checkliste durch:
Mini-Checkliste Produktseite
- Ist der Hersteller mit Namen genannt?
- Ist eine konkrete postalische und elektronische Kontaktangabe vorhanden?
- Ist das Produkt eindeutig identifizierbar?
- Gibt es eine klare Produktabbildung?
- Sind relevante Warnhinweise als Text sichtbar?
- Falls Nicht-EU-Hersteller: Ist die verantwortliche Person sauber benannt?
- Sind die Angaben vor dem Kauf erreichbar, ohne Dokumentensuche und ohne Medienbruch?
Wenn du bei mehreren Punkten zögerst, ist das selten ein Einzelfehler. Meist steckt ein Datenproblem dahinter. Dann lohnt sich der Blick auf welche technische Dokumentation du bereithalten musst und oft auch ein systematischer CSV-Check.
Ein realistischer Maßstab für KMU-Händler
Du brauchst keine Enterprise-Compliance-Abteilung. Aber du brauchst einen Standard, der nicht vom Zufall lebt. Pflichtangaben sollten pro Produktseite konsistent, lesbar und aus einer verlässlichen Datenquelle ausgespielt werden.
Sobald dein Katalog wächst, wird die manuelle Einzelfallprüfung teuer. Dann ist ein CSV-basierter Prüfprozess oft sinnvoller als das händische Durchklicken von 100 Produktseiten.
Verwandte Fragen in der GPSR-Wissensbasis
- Welche Pflichtangaben müssen in meinem Produktlisting stehen?
- Welche Kontaktdaten der Responsible Person müssen sichtbar sein?
Quellen für die eigene Prüfung
- EU-Verordnung 2023/988, Art. 19
- WKO: FAQs für den E-Commerce
- IHK Köln: Die GPSR – neue Regeln bei Produktkennzeichnungen
CTA: Audit mit 5 Produkten starten – prüfe jetzt, welche Angaben auf deinen Produktseiten vor dem Kauf sichtbar fehlen.
Sekundär hilfreich: Beispiel-CSV ansehen.
Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine verbindliche Einschätzung konsultiere einen qualifizierten Rechtsanwalt.